Regelmäßige Fortbildung im Sinne des §5(3) des Arbeitssicherheitsgesetz
1997-2004 (Danach wegen Branchenwechsel nicht weitergeführt)

Ermächtigung zum Sachverständigen für die Prüfung von Kranen durch die Maschinenbau- und Metall- Berufsgenossenschaft (BG-Z 1629 Vorprüfung)
22.06.1994
